Seit dem 5. Oktober 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für Überweisungen. Banken sind nun verpflichtet, eine sogenannte Empfängerüberprüfung durchzuführen. Bitte achten Sie daher darauf, bei Ihrer Überweisung als Zahlungsempfänger „Wasser- und Abwasserzweckverband Seelow“ anzugeben.
Nur so kann Ihre Zahlung korrekt zugeordnet werden.