Formulare

Seit dem 5. Oktober 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für Überweisungen. Banken sind nun verpflichtet, eine sogenannte Empfängerüberprüfung durchzuführen. Bitte achten Sie daher darauf, bei Ihrer Überweisung als Zahlungsempfänger „Wasser- und Abwasserzweckverband Seelow“ anzugeben.

Nur so kann Ihre Zahlung korrekt zugeordnet werden.